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Betreuungskanzlei Szymborski

Rechtliche Betreuung, die Halt gibt.

Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, übernehme ich Verantwortung – zuverlässig, transparent und digital erreichbar. Kanzleisitz in Niederkrüchten, tätig im gesamten Bundesgebiet.

  • Berufsbetreuer nach § 32 BtOG
  • Bundesweit tätig
  • Digitale Kanzlei

Leistungen

Verantwortung in allen Lebensbereichen

Vermögenssorge

Finanzen im Blick behalten: Konten, Verträge und Ansprüche werden geordnet, gesichert und gewissenhaft verwaltet.

Gesundheitssorge

Medizinische Entscheidungen begleiten: Abstimmung mit Ärzten, Kliniken und Pflege – immer im Sinne der betreuten Person.

Behördenangelegenheiten

Anträge, Fristen und Schriftverkehr: Die Kommunikation mit Ämtern und Institutionen wird vollständig übernommen.

Vorsorge für Privatpersonen

Vorsorgevollmacht

Heute selbstbestimmt festlegen, wer morgen handeln darf – rechtssicher aufgesetzt und verständlich erklärt.

Vorsorge für Privatpersonen

Betreuungsverfügung

Für den Fall der Fälle vorsorgen: verbindlich bestimmen, wer als Betreuer eingesetzt werden soll – und wer nicht.

Zusammenarbeit

Für wen ich arbeite

Kurze Wege, klare Kommunikation und verlässliche Rückmeldungen – unabhängig davon, von wem die Anfrage kommt.

Angehörige

Entlastung und ein fester Ansprechpartner, wenn die Familie an ihre Grenzen kommt.

Gerichte & Behörden

Strukturierte Berichte, fristgerechte Rückmeldungen und geordnete Aktenführung.

Kliniken

Schnelle Erreichbarkeit bei Entscheidungen rund um Behandlung und Entlassmanagement.

Pflegeeinrichtungen

Zusammenarbeit auf Augenhöhe im Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner.

Über mich

Karol Szymborski

Als Berufsbetreuer begleite ich Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind – mit juristischer Sorgfalt und dem Anspruch, jede Entscheidung nachvollziehbar zu machen. Meine Kanzlei arbeitet konsequent digital: kurze Reaktionszeiten, sichere Kommunikation und Termine per Video – bundesweit.

Sachkundenachweis § 23 BtOG Regelmäßige Fortbildungen Verschwiegenheit & Datenschutz

„Gute Betreuung heißt für mich: erreichbar sein, zuhören und verlässlich handeln – jeden Tag."

Werdegang & Qualifikation

20XX

Ausbildung / Studium

Platzhalter: Abschluss, Fachrichtung und Schwerpunkt – z. B. Rechts- oder Sozialwissenschaften.

20XX

Berufliche Stationen

Platzhalter: relevante Tätigkeiten im Betreuungs-, Sozial- oder Rechtswesen mit Verantwortungsbereichen.

20XX

Registrierung als Berufsbetreuer

Platzhalter: Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde nach § 32 BtOG.

Heute

Betreuungskanzlei Szymborski

Gründung der eigenen Kanzlei – rechtliche Betreuung und Vorsorge, digital organisiert und bundesweit tätig.

So starten wir

Der Weg zur Betreuung – in drei Schritten

Vom ersten Kontakt bis zur laufenden Betreuung – Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.

Kontakt aufnehmen

Per Online-Terminbuchung, Formular oder E-Mail – Sie erhalten kurzfristig eine Rückmeldung.

Erstgespräch führen

Per Video oder Telefon klären wir die Situation, offene Fragen und die nächsten Schritte – Unterlagen werden digital ausgetauscht.

Verlässlich begleitet werden

Die Betreuung startet strukturiert: klare Zuständigkeiten, transparente Kommunikation und regelmäßige Berichte.

Terminbuchung

Online-Termin vereinbaren

Wählen Sie direkt einen freien Termin für ein unverbindliches Erstgespräch – per Video oder Telefon, ganz ohne Wartezeit.

Häufige Fragen

Was Angehörige mich oft fragen

Ist Ihre Frage nicht dabei? Schreiben Sie mir – ich antworte in der Regel innerhalb eines Werktags.

Wer bestellt einen rechtlichen Betreuer?

Die Bestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht – nicht durch die Familie und nicht durch eine Einrichtung. Angehörige, Kliniken oder Behörden können eine Betreuung beim Gericht anregen. Das Gericht prüft den Bedarf, hört die betroffene Person an und legt fest, für welche Aufgabenkreise die Betreuung gilt.

Was kostet eine rechtliche Betreuung?

Die Vergütung beruflicher Betreuer ist gesetzlich geregelt und richtet sich unter anderem nach Wohnform, Dauer der Betreuung und Vermögenslage. Verfügt die betreute Person nur über geringes Vermögen, wird die Vergütung aus der Staatskasse getragen. Im Erstgespräch ordne ich ein, was in Ihrem Fall zu erwarten ist.

Wie unterscheidet sich eine Vorsorgevollmacht von einer Betreuung?

Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst und im Voraus, wer für Sie handeln darf. Eine Betreuung richtet das Gericht erst dann ein, wenn keine ausreichende Vollmacht vorliegt und Unterstützung nötig wird. Eine gut gefasste Vollmacht kann eine Betreuung also vermeiden – sie muss dafür aber die richtigen Bereiche abdecken.

Verliert die betreute Person ihre Selbstbestimmung?

Nein. Die Betreuung ist Unterstützung, nicht Entmündigung. Wünsche und Vorstellungen der betreuten Person sind maßgeblich, und die Betreuung gilt nur für die Aufgabenkreise, die das Gericht ausdrücklich festgelegt hat. Alles, was jemand selbst regeln kann, regelt er weiterhin selbst.

Arbeiten Sie auch außerhalb von Niederkrüchten?

Der Kanzleisitz ist in Niederkrüchten, tätig bin ich im gesamten Bundesgebiet. Termine finden per Video oder Telefon statt, Unterlagen tauschen wir digital aus. Für Gerichte und Einrichtungen bedeutet das kurze Wege und verlässliche Rückmeldungen unabhängig vom Ort.

Kontakt

Schreiben Sie mir

Ob Angehörige, Gericht oder Einrichtung: Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine Antwort.

kontakt@betreuungskanzlei-szymborski.de

0123 4567890

Kanzleisitz Niederkrüchten · Termine bundesweit per Video