Vermögenssorge
Finanzen im Blick behalten: Konten, Verträge und Ansprüche werden geordnet, gesichert und gewissenhaft verwaltet.
Betreuungskanzlei Szymborski
Wenn Menschen ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, übernehme ich Verantwortung – zuverlässig, transparent und digital erreichbar. Kanzleisitz in Niederkrüchten, tätig im gesamten Bundesgebiet.
Leistungen
Finanzen im Blick behalten: Konten, Verträge und Ansprüche werden geordnet, gesichert und gewissenhaft verwaltet.
Medizinische Entscheidungen begleiten: Abstimmung mit Ärzten, Kliniken und Pflege – immer im Sinne der betreuten Person.
Anträge, Fristen und Schriftverkehr: Die Kommunikation mit Ämtern und Institutionen wird vollständig übernommen.
Vorsorge für Privatpersonen
Heute selbstbestimmt festlegen, wer morgen handeln darf – rechtssicher aufgesetzt und verständlich erklärt.
Vorsorge für Privatpersonen
Für den Fall der Fälle vorsorgen: verbindlich bestimmen, wer als Betreuer eingesetzt werden soll – und wer nicht.
Zusammenarbeit
Kurze Wege, klare Kommunikation und verlässliche Rückmeldungen – unabhängig davon, von wem die Anfrage kommt.
Entlastung und ein fester Ansprechpartner, wenn die Familie an ihre Grenzen kommt.
Strukturierte Berichte, fristgerechte Rückmeldungen und geordnete Aktenführung.
Schnelle Erreichbarkeit bei Entscheidungen rund um Behandlung und Entlassmanagement.
Zusammenarbeit auf Augenhöhe im Alltag der Bewohnerinnen und Bewohner.
Über mich
Als Berufsbetreuer begleite ich Menschen, die auf Unterstützung angewiesen sind – mit juristischer Sorgfalt und dem Anspruch, jede Entscheidung nachvollziehbar zu machen. Meine Kanzlei arbeitet konsequent digital: kurze Reaktionszeiten, sichere Kommunikation und Termine per Video – bundesweit.
„Gute Betreuung heißt für mich: erreichbar sein, zuhören und verlässlich handeln – jeden Tag."
20XX
Platzhalter: Abschluss, Fachrichtung und Schwerpunkt – z. B. Rechts- oder Sozialwissenschaften.
20XX
Platzhalter: relevante Tätigkeiten im Betreuungs-, Sozial- oder Rechtswesen mit Verantwortungsbereichen.
20XX
Platzhalter: Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde nach § 32 BtOG.
Heute
Gründung der eigenen Kanzlei – rechtliche Betreuung und Vorsorge, digital organisiert und bundesweit tätig.
So starten wir
Vom ersten Kontakt bis zur laufenden Betreuung – Sie wissen jederzeit, woran Sie sind.
Per Online-Terminbuchung, Formular oder E-Mail – Sie erhalten kurzfristig eine Rückmeldung.
Per Video oder Telefon klären wir die Situation, offene Fragen und die nächsten Schritte – Unterlagen werden digital ausgetauscht.
Die Betreuung startet strukturiert: klare Zuständigkeiten, transparente Kommunikation und regelmäßige Berichte.
Terminbuchung
Wählen Sie direkt einen freien Termin für ein unverbindliches Erstgespräch – per Video oder Telefon, ganz ohne Wartezeit.
Zum Schutz Ihrer Daten wird der Kalender erst nach Ihrer Bestätigung geladen. Dabei werden Daten an Calendly LLC (USA) übertragen – Details in der Datenschutzerklärung.
Häufige Fragen
Ist Ihre Frage nicht dabei? Schreiben Sie mir – ich antworte in der Regel innerhalb eines Werktags.
Die Bestellung erfolgt durch das Betreuungsgericht – nicht durch die Familie und nicht durch eine Einrichtung. Angehörige, Kliniken oder Behörden können eine Betreuung beim Gericht anregen. Das Gericht prüft den Bedarf, hört die betroffene Person an und legt fest, für welche Aufgabenkreise die Betreuung gilt.
Die Vergütung beruflicher Betreuer ist gesetzlich geregelt und richtet sich unter anderem nach Wohnform, Dauer der Betreuung und Vermögenslage. Verfügt die betreute Person nur über geringes Vermögen, wird die Vergütung aus der Staatskasse getragen. Im Erstgespräch ordne ich ein, was in Ihrem Fall zu erwarten ist.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst und im Voraus, wer für Sie handeln darf. Eine Betreuung richtet das Gericht erst dann ein, wenn keine ausreichende Vollmacht vorliegt und Unterstützung nötig wird. Eine gut gefasste Vollmacht kann eine Betreuung also vermeiden – sie muss dafür aber die richtigen Bereiche abdecken.
Nein. Die Betreuung ist Unterstützung, nicht Entmündigung. Wünsche und Vorstellungen der betreuten Person sind maßgeblich, und die Betreuung gilt nur für die Aufgabenkreise, die das Gericht ausdrücklich festgelegt hat. Alles, was jemand selbst regeln kann, regelt er weiterhin selbst.
Der Kanzleisitz ist in Niederkrüchten, tätig bin ich im gesamten Bundesgebiet. Termine finden per Video oder Telefon statt, Unterlagen tauschen wir digital aus. Für Gerichte und Einrichtungen bedeutet das kurze Wege und verlässliche Rückmeldungen unabhängig vom Ort.
Kontakt
Ob Angehörige, Gericht oder Einrichtung: Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – Sie erhalten in der Regel innerhalb eines Werktags eine Antwort.
kontakt@betreuungskanzlei-szymborski.de
0123 4567890
Kanzleisitz Niederkrüchten · Termine bundesweit per Video